Unsere Antworten auf die Fragen der Naturschutzverbände

Fragen der Naturschutzverbände NABU und HGON zur Kommunalwahl in Obertshausen im März 2021

1. Feldschütz

Wie stehen Sie zu der Schaffung einer solchen Stelle für Obertshausen?
Ein Feldschütz wäre praktisch ein weiterer Ordnungspolizist, der für die Einhaltung der Regeln im Wald, auf dem Feld und auf den Wiesen zuständig ist.
Die Vergangenheit hat gezeigt, dass gerade in der Brut- und Setzzeit freilaufende Hunde für große Probleme in der Natur gesorgt haben.
Eine Mobilfunknummer könnte besorgten und aufmerksamen Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit schaffen, diesen Feldschützen anzurufen. Das direkte Ansprechen der (in diesem Beispielfall) Hundehalter führt meistens nur zu unnötigen negativen Reaktionen.

Unsere Antwort:

Vor dem Hintergrund der angespannten Haushaltslage würden wir von der Schaffung einer neuen Stelle zu diesem Zweck absehen. Die Einhaltung der Leinenpflicht in der Brut- und Setzzeit ist in der „Gefahrenabwehrverordnung“ der Kommune geregelt. Wir setzen daher auf die Vernunft der Bürger*innen. Darüber hinaus würden wir den Hunden gerne weitere Auslaufmöglichkeiten auch in dieser Schutzzeit anbieten, z.B. über eine Hundewiese oder ähnliches.

2. Hundeverordnung (Gefahrenabwehrverordnung)

Wie stehen Sie zu der Einführung von einer Leinenpflicht in Obertshausen (Stadt und Gemarkung)?
Es hat sich gezeigt, dass sogar Hundehalter aus anderen Städten nach Obertshausen kommen, um ihre Tiere frei laufen zu lassen. Für Flora und Fauna sowie für Ruhe und Erholung suchende Spaziergänger ist dieser Zustand sehr unbefriedigend.

Unsere Antwort:

Innerhalb des Stadtgebietes haben wir diese Leinenpflicht ja bereits. D.h. Hunde sind im gesamten, bebauten Stadtgebiet an der Leine zu führen. Dass Hunde einen Bewegungsdrang haben, gehört zu ihren natürlichen Anlagen. Diesem wollen wir nicht durch eine allgemeine Leinenpflicht einschränken. Wichtig ist uns vielmehr, durch Informationskampagnen auf ein gutes Miteinander zwischen Mensch und Tier, Hundehalter*innen und Spaziergänger*innen hinzuwirken. Verbote nützen da wenig. 

3. Baumsatzung

Wie stehen Sie zu der Verabschiedung einer detaillierten Baumschutzverordnung?
Bäume sterben durch den Klimawandel oder werden abgeholzt, um Platz für Straßen, Parkplätze, Firmengelände und Häuser zu schaffen. Jeder einzelne Baum zählt. Durch die Schaffung einer detaillierten Baumsatzung kann man verhindern, dass Bäume sinnlos verschwinden.
Die Länder haben in ihren Naturschutz-bzw. Landschaftspflegegesetzen diese Möglichkeit aufgegriffen und die Gemeinden oder Kreisverwaltungsbehörden zum Erlass von solchen Baumschutzverordnungen ermächtigt.

Unsere Antwort:

Bereits seit vielen Jahren setzen wir uns für eine Baumschutzsatzung in Obertshausen ein. Zuletzt hat die Fraktion im Jahr 2015 dazu einen Antrag gestellt, der leider keine Mehrheit fand. Uns ist das Thema weiterhin wichtig und wir bleiben auch dran:

https://www.gruene-obertshausen.de/beschlussempfehlung-der-magistrat-wird-beauftragt-bis-ende-oktober-2015-eine-satzung-zu-erarbeiten-um-den-baumbestand-in-obertshausen-zu-schuetzen-die-vom-hessischen-staedte-und-gemeindebund-ers/ 

Zudem haben wir einen Antrag durchgebracht, um die Naturdenkmäler in Obertshausen (auch große Bäume) zu schützen:

https://www.gruene-obertshausen.de/antrag-auf-unterschutzstellung-von-naturdenkmaelern/

4. Schottergärten

Wie stehen Sie zum Verbot von Schottergärten?
In den letzten beiden Jahren ist das Verschwinden von Insekten vermehrt aufgefallen. Jedes einzelne Kleinbiotop hilft diesen Tieren und damit den Menschen. Schottergärten auf Privat-, Firmen- oder Gemeindegeländen verhindert aber die Findung eines Lebensraumes für Insekten und andere Tiere.

Unsere Antwort:

Schottergärten sind eine Entwicklung, die nun schon länger zu beobachten ist. Leider auch in Obertshausen. Unserer Ansicht nach sollten Gärten „grüne Oasen“ sein und auch Nahrung für Bienen enthalten. Durch die Verabschiedung einer „Vorgartensatzung“ könnte man dieser Entwicklung zwar Einhalt gebieten, diese müsste dann aber auch kontrolliert werden. Und im Zweifelsfall Verstöße geahndet und sanktioniert. Auch hier scheint und ein anderer Weg erfolgversprechender. Grundstückseigentümer über die Vorteile von Blühflächen zu informieren, Samenpakete durch die Stadt zu versenden oder gelungene Gartengestaltungen vorzustellen, wäre ein besserer Weg. Und z.B. ein Projekt für den örtlichen Klimaschutzmanager.

5. Verkehr

Wie stehen Sie,

a) zu einem Einbahnstraßen-Versuch in der Heusenstammer/ Bahnhofstr.?

b) zu einer generellen Beschränkung der Geschwindigkeit auf 30 km/h oder 40 km/h im gesamten Stadtgebiet?

c) zu einer verschärften Geschwindigkeitskontrolle im gesamten Stadtgebiet?

Unsere Antwort:

a) Verkehrsversuche sind immer die beste Möglichkeit, die Auswirkungen von neuen Maßnahmen zu testen und auch die Bürger*innen mitzunehmen. Denn abstrakte Berechnungen erweisen sich in der Realität meistens als nicht tragbar. Speziell auf Teilen der Bahnhofstraße könnte sich eine Einbahnstraßenregelung anbieten, die dann auch Platz freihält für Radwege und Fußverkehr, der durch die teilweise recht enge Bebauung bei zwei Fahrspuren kaum vorhanden ist.

b) Zu Tempobeschränkungen im Stadtgebiet haben wir bereits zahlreiche Anträge eingereicht. Nachzulesen auf unserer Homepage: https://www.gruene-obertshausen.de/?s=tempo+30

Leider sehen unsere politischen Mitbewerber die Vorzüge von Geschwindigkeits-begrenzungen nicht ein, so dass viele Anträge auf mehr Schutz für schwächere Verkehrsteilnehmer*innen durch Tempolimits nicht durchgegangen sind. Innerorts sollte unserer Ansicht nach generell Tempo 30 gelten, in manchen Bereichen sogar Tempo 20.

c) Wenn Regeln bestehen, sollten die von Zeit zu Zeit auch kontrolliert werden. Gerade im Umfeld von Schulen und Kitas kann Rasen tödlich enden. Deshalb haben wir den Antrag auf Anschaffung des neuen mobilen Großblitzers auch unterstützt. Die Versetzung des stationären Blitzers vom Ortsausgang Hausen an die Sonnentauschule ist eine richtige Maßnahme zum Schutz der Kinder. Nicht bewährt hatte sich dagegen die gemeinsame Anschaffung eines mobilen Blitzers mit Heusenstamm. Hier standen Kosten und Ertrag in keinem Verhältnis. Aber auch hier gilt. Strafen sind das eine, Aufklärung und Einsicht der Autofahrer*innen aber mindestens genauso notwendig.

Der Schutz der schwächeren Verkehrsteilnehmer*innen in Obertshausen genießt leider immer noch zu wenig Aufmerksamkeit. Obertshausen ist nach wie vor eher eine autogerechte Stadt, denn eine für Fußgänger und Radfahrer. Das wollen wir ändern.