Antrag: Milieuschutzsatzung als Mittel zum Mieterschutz

Bezahlbarer Wohnraum

Sehr geehrte Frau Stadtverordnetenvorsteherin,
die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stellt zur Beschlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung folgenden Antrag:

Beschlussempfehlung:
Der Magistrat wird beauftragt, für Obertshausen eine Milieuschutzsatzung zu erlassen, um die Umwandlung einer Mietwohnung in eine Eigentumswohnung im Stadtgebiet zustimmungspflichtig zumachen.

Begründung:
Seit Frühsommer ist es in Hessen möglich, dass Städte die Umwandlung einer Mietwohnung in eine Eigentumswohnung zustimmungspflichtig machen. Voraussetzung ist, dass die Mietwohnung in einem Gebiet mit Milieuschutzsatzung liegt. Dieser so genannte Genehmigungsvorbehalt gilt vom 1. Juni 2020 an in den 31 Gemeinden mit angespannten Wohnungsmärkten in Hessen, in denen auch die bundesrechtlichen Mieterschutzvorschriften wie beispielsweise die Mietpreisbremse gelten. Dazugehört auch Obertshausen. Eine Milieuschutzsatzung wird von uns als Mittel zum Mieterschutz angesehen, der für uns den Eingriff ins Eigentumsrecht der Vermieterinnen und Vermieter rechtfertigt.

Siehe auch Bericht in der Offenbach-Post vom 20. Okt. 2020:
+++Milieuschutzsatzung für Obertshausen+++
Für mehr bezahlbaren Wohnraum in der Stadt möchte die Grünen-Fraktion in Obertshausen mit Hilfe einer Milieuschutzsatzung sorgen. Einen entsprechen Antrag habe die Fraktion bei der Stadtverordnetenvorsteherin gestellt, heißt es in einer Mitteilung.
https://www.op-online.de/region/obertshausen/obertshausen-gruenen-fraktion-beantragt-erlass-einer-milieuschutzsatzung-90074219.html