Wer bestellt, muss auch bezahlen

Die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen Obertshausen hat einen Haushaltsbegleitantrag sowie einen Änderungsantrag zum Haushalt 2026 eingebracht. Hintergrund ist die zunehmend angespannte finanzielle Situation der Kommunen und die Frage, ob Bund und Länder die von ihnen übertragenen Aufgaben ausreichend finanzieren.

Im Mittelpunkt steht das sogenannte Konnexitätsprinzip: Wer Aufgaben bestellt, muss auch für deren Finanzierung sorgen. Nach Auffassung der Grünen werden Städte und Gemeinden seit Jahren mit zusätzlichen Pflichten belastet, ohne dass dafür ein ausreichender finanzieller Ausgleich erfolgt. Gleichzeitig steigen Ausgaben beispielsweise für Kinderbetreuung sowie Umlagen, während die finanziellen Spielräume der Kommunen immer kleiner werden.

Mit dem Haushaltsbegleitantrag fordert die Fraktion, die Erfolgsaussichten einer Klage gegen das Land Hessen und den Bund prüfen zu lassen. Ziel ist es, die finanzielle Ausstattung der Kommunen rechtlich überprüfen zu lassen und gegebenenfalls gemeinsam mit anderen betroffenen Städten weitere Schritte einzuleiten.

Ergänzend dazu sieht der Änderungsantrag zum Haushalt 2026 vor, 10.000 Euro für mögliche Anwaltskosten bereitzustellen, um eine rechtliche Prüfung oder Beteiligung an entsprechenden Verfahren zu ermöglichen.

In einem aktuellen Video erläutert Roger die Hintergründe der Anträge, die Situation der Stadt Obertshausen und warum aus Sicht der Grünen politische Appelle allein nicht mehr ausreichen.