Antrag: Änderungsantrag zu XI/1104: Bebauungsplan Nr. 79 (O) „Westlich der Offenbacher Straße“

Änderungsantrag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen

Beschlussvorschlag:

Der Magistrat wird gebeten, im Antrag die ursprüngliche Formulierung für den Abschnitt „(2) Abwasser, anlagenbezogener Gewässerschutz“ zu verwenden.

(2) Abwasser, anlagenbezogener Gewässerschutz

Festgesetzt werden die Verwendung von wasserdurchlässigen Materialien für die Flächenbefestigung (Festsetzung Nr. 15) sowie die Dachbegrünung für Flachdächer von Hauptgebäuden (Festsetzung Nr. 8).

Eine planmäßige Versickerung soll durch Einsatz von Regenrückhalteeinrichtungen (Zisternen, Regenwasserverdunstungsanlagen und Regenwasserversickerungsanlagen) festgesetzt werden.

Begründung:

Laut der ursprünglichen Formulierung (Büro Kaczmarek) sollen abflussreduzierende Maßnahmen nicht nur empfohlen, sondern festgesetzt werden. Dort heißt es auf Seite 17/40:

„Das Plangebiet liegt am nordwestlichen Siedlungsrand des Ortsteils Obertshausen. Es handelt sich um eine im Bestand befindliche Fläche von etwa 8,67 ha. Ziel des Verfahrens ist eine geordnete Innenentwicklung mit maßvoller Nachverdichtung. Das Plangebiet ist größtenteils bebaut. Vereinzelt stehen noch Flächen zur Nachverdichtung zur Verfügung. Eine erhebliche Erhöhung der Abwassermenge ist nicht zu erwarten. Das Gebiet entwässert im Mischsystem. Nach der vorliegenden Schmutzfrachtberechnung sind die Flächen an das Bauwerk B10 angeschlossen. Gegen die Schmutzwasserentsorgung bestehen grundsätzlich keine Bedenken zu halten. Ziel der abflussreduzierenden Maßnahmen ist es, die Abwasseranlagen zu entlasten und eine ortsnahe Versickerung vorzuziehen. Falls eine Versickerung nicht möglich ist, sind andere Maßnahmen zur Abflussreduzierung bzw. Niederschlagswasserverwertung textlich festzusetzen. Verwertungsmaßnahmen (gem. § 37 Absatz Satz Hessisches Wassergesetz (HWG)) wie z.B. die Verwendung von wasserdurchlässigen Materialien für die Flächenbefestigung (nicht überdachte Stellplätze) oder Niederschlagswasserverwertung als Brauchwasser oder zur Bewässerung (Zisternen) sowie Dachbegrünung, sind vordergründig zu realisieren und sollten nicht nur empfohlen, sondern auch in der Planung textlich festgesetzt werden.“

Diesen Empfehlungen des Stadtplaners und den gesetzlich vorgeschriebenen Verwertungsmaßnahmen ist zu folgen.

Wir bitten daher um Zustimmung.

(Antrag wurde einstimmig am 7. Dez. 2023 abgelehnt.)