Antrag: Änderung des Regionalen Flächennutzungsplans

Kreuzloch

Die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen stellt einen Antrag in der Stadtverordnetenversammlung zum Flächennutzungsplan:

Beschlussempfehlung:

Der Magistrat wird beauftragt, die bisherige Beschlusslage der Stadtverordnetenversammlung zum Regionalen Flächennutzungsplan (im Nachfolgenden RegFNP) zu präzisieren und umzusetzen und für die Bereiche

(a) „Judenhecke/Kreuzloch“, Status: „Siedlungserweiterungsfläche/Wohnbau“, Bezeichnung im RegFNP: Anlage OB 2828 R16,

(b) „Westlich der Bgm.-Mahr-Str.“ Status: „Siedlungserweiterungsfläche/Wohnbau“ (Am Seewiesenwäldchen), Bezeichnung im RegFNP: Anlage OB 2828 R6

die erforderlichen Schritte für die Änderungen bzw. Aufwertung in „Landschaftsschutzgebiet“ bzw. „Ökologisch bedeutsame Flächennutzung mit Vorrang für Natur und Landschaft“ in der Fortschreibung des in Vorbereitung befindlichen neuen Regionalplans Südhessen/Regionaler Flächennutzungsplan in die Wege zu leiten. Die Gebiete sollen aus der Planungsfläche herausgenommen werden.

Für die Dauer der Bearbeitung/Überprüfung sind für die o.g. Bereich keine neuen Bebauungspläne in die Wege zu leiten.

Begründung:

Zu den bezeichneten Gebieten gibt es Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung, die aber bislang nicht umgesetzt wurden. Diese Beschlüsse sollen mit der neuen Vorlage weiter untermauert im neuen Flächennutzungsplan 2010 festgeschrieben werde, um damit Rechtssicherheit zu geben.

Obertshausen hat die kleinste Gemarkungsfläche im Kreis Offenbach. Die Wohnbevölkerung wird wachsen. Doch die Ausweitung der bebauten Fläche auf die letzten Grünflächen Obertshausens ist weder wünschenswert und noch erforderlich. Die Gebiete dienen den bebauten Stadtgebieten als naturnahe Ausgleichsfläche (siehe Anlage). Gegen die weitere Bauplanung sprechen u.a. diese Gründe: Die Wohnbevölkerung leidet zunehmend durch Lärm sowie Feinstaub und Schadstoffe der Abgase. Die Folgen des motorisierten Verkehrs auf der Bundesautobahn A3, der B448 sowie durch den zunehmenden Flugverkehr im Norden und im Süden verschlechtert die Wohn- und Lebensqualität stark. Die o.g. Bereiche dienen als Puffer gegen die Belastungen und werden als Naherholungsflächen stark genutzt. Daher ist von einer Ausweitung der Siedlungsflächen abzusehen. Der Schutz der Rodauniederungen und des Kreuzlochs erfährt bei der Bevölkerung zudem seit Jahrzehnten höchste Akzeptanz und die öffentliche Diskussion geht bis in die 1990er zurück. Im Einzelnen ist dies anzumerken:

Zu a) Das als Kreuzloch mit dem Status der Siedlungserweiterungsfläche/Wohnbauplanung bekannte Gebiet nördlich der BAB3 ist eines der ökologisch wertvollsten Gebiete in Obertshausen. Das Gebiet besteht aus Wiesen, Hecken, Feldgehölzen und Wäldchen. Die dort vorhandenen Mähwiesen sind gem. § 31 HENatG teilweise geschützt. Die hohe Strukturvielfalt verleiht dem Kreuzloch nicht nur einen hohen Naherholungswert. Außerdem ermöglicht es ein Vorkommen von seltenen Pflanzen und Tieren (z. B. Grau- und Mittelspecht). Das Kreuzloch ist zudem ein Kaltluftentstehungsgebiet. Die Bebauung dieses einzigartigen Gebietes könnte wegen seines hohen ökologischen Bestandswertes nicht kompensiert werden.

Zu b) Die Fläche „Am Seewiesenwäldchen“ mit dem Status der Siedlungserweiterungsfläche/Wohnbauplanung dient als ausreichender Puffer für das Seewiesenwäldchen mit den Feuchtbiotopen der Rodauniederungen, welche durch feuchtgeprägte Biotope im NSG Gräbenwäldchesfeld und dem Seewiesenwäldchen als Kaltluftentstehungsgebiet fungiert, der Naherholung dient und als schützenwert zu erhalten ist. Eine Überplanung für Wohnnutzung ist daher problematisch. Diese Fläche sollte als Vorranggebiet für Natur und Landschaft dargestellt und aus der Planungsfläche herausgenommen werden.

Wir bitten um Zustimmung.

Anlage: