Änderungsantrag zu X/211: Geschwindigkeitsreduzierung auf der BAB3

Änderungsantrag zu X/211 – Geschwindigkeitsreduzierung auf der Bundesautobahn 3 (BAB3)
Änderungsantrag zu X/211 – Geschwindigkeitsreduzierung auf der Bundesautobahn 3 (BAB3)

 

Sehr geehrte Frau Stadtverordnetenvorsteherin,

die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stellt zur Beschlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung folgenden Antrag.

 

Änderungsantrag zu X/211

– Geschwindigkeitsreduzierung auf der Bundesautobahn 3 (BAB3)

 

Beschlussempfehlung:

Der Magistrat wird aufgefordert, mit „Hessen Mobil“ Kontakt aufzunehmen und darauf hinzuwirken, dass auf der Bundesautobahn 3 (BAB3) vom Offenbacher Kreuz bis zur Anschlussstelle Hanau in beiden Fahrtrichtungen ein generelles Geschwindigkeitslimit zur Reduzierung des Lärmteppichs und des Schadstoffausstoßes in Obertshausen eingeführt wird. Außerdem soll mit geeigneten Maßnahmen der Schadstoffausstoß geprüft werden.

 

Begründung:

Ein Blick in unsere Nachbarländer zeigt: Überall gibt es generelle Tempolimits. Nur in Deutschland ist es auf rund zwei Dritteln der Autobahnkilometer erlaubt, so schnell zu fahren, wie man will. Lärm belastet u.a. das Herz-Kreislauf-System. Hessen hat die höchste Feinstaub-Konzentration aller Bundesländer und so dicht an der Autobahn sind Obertshausener verstärkt dem Risiko ausgesetzt, an Atemwegserkrankungen und Krebs zu erkranken. Bereits 2014 wurde von der Stadtverordnetenversammlung daher beschlossen, mit „Hessen Mobil“ ein temporäres Geschwindigkeitslimit zu vereinbaren. Die Initiative hatte keinen Erfolg. Jüngste Beispiele zeigen aber, dass diese Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung durchaus möglich sind, z.B. zwischen Niedernhausen und Wiesbadener Kreuz. Neben der Lärmreduzierung und dem Gesundheitsaspekt (Schadstoffemissionen) spielt auch die Verkehrssicherheit eine Rolle.

Nach einer Studie der Polizei gehen die Unfallursachen auf den Autobahnen vor allem auf zu schnelles Fahren, dem oft zu geringen Abstand und den immer breiteren Autos zurück. Zudem werden die Spuren immer waghalsiger gewechselt. Ein Tempolimit könnte besonders große Geschwindigkeitsunterschiede und damit einen Risikofaktor für die Stauentstehung verringern. Das Unfallrisiko, die Lärmbelastungen und der Schadstoffausstoß lassen sich durch ein generelles Tempolimit spürbar mindern. Um die gesundheitlichen Risiken durch den Verkehr auf der BAB3 einschätzen und ggf. entsprechende Gegenmaßnahmen einleiten zu können, sind zunächst die Schadstoffemissionen zu messen.

 

Wir bitten um Zustimmung.

 

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Klaus-Uwe Gerhardt

Fraktionsvorsitzender