Die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen stellt einen Antrag in der Stadtverordnetetenversammlung
– Änderung des Regionalen Flächennutzungsplanes (RegFNP 2010) beim Regionalverband FrankfurtRheinMain (IX/1138 – geänderte Fassung )
Beschlussempfehlung:
Der Magistrat erarbeitet eine Vorlage bis Ende März 2015 für die weitere Beratung, wie die Flächen Kreuzloch und Rodauniederungen nicht für Siedlungs- oder Gewerbezwecke zu nutzen, sondern als Landschaftsschutz- oder Naturschutzgebiete darzustellen sind. Eine Änderung in der Fortschreibung des nächsten Regionalen Flächennutzungsplans soll erreicht werden.
Begründung:
Obertshausen hat die kleinste Gemarkungsfläche im Kreis Offenbach und ist zunehmend durch die A3, die B448 sowie durch den zunehmenden Flugverkehr im Norden und im Süden belastet. Die Siedlungsflächen zu erweitern, wird von der Bevölkerung Obertshausens nicht getragen.
Das als Kreuzloch bekannte Gebiet nördlich der BAB3 ist eines der ökologisch wertvollsten Gebiete in Obertshausen. Das Gebiet besteht aus Wiesen, Hecken, Feldgehölzen und Wäldchen. Die dort vorhandenen Mähwiesen sind gem. § 31 HENatG geschützt. Diese hohe Strukturvielfalt verleiht dem Kreuzloch nicht nur einen hohen Naherholungswert. Außerdem ermöglicht es ein Vorkommen von seltenen Pflanzen und Tieren (z. B. Grau- und Mittelspecht). Das Kreuzloch ist nachweislich ein Kaltluftentstehungsgebiet. Die Bebauung dieses einzigartigen Gebietes könnte wegen seines hohen ökologischen Bestandswertes nicht kompensiert werden.
Die Rodauniederungen im NSG Gräbenwäldchesfeld und dem Seewiesenwäldchen sind feuchtgeprägte Biotope und als besonders schützenwert zu erhalten. Die Rodauaue ist nachweislich ein Kaltluftentstehungsgebiet und dient der Naherholung. Von einer Überplanung der Fläche für gewerbliche Nutzung oder für Wohnnutzung ist abzusehen. Vielmehr sind diese Flächen als Vorranggebiet für Natur und Landschaft darzustellen.
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