Antrag zu X/769: Kostenoptimierung beim Bau des Familienzentrums

Die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen stellt einen Antrag in der Stadtverordnetenversammlung zum  Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG):

Beschlussempfehlung:

Der Magistrat wird beauftragt, beim Bau des Familienzentrums die Vorgaben des Hessisches Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) einzuhalten

Begründung:

Der Schwerpunkt des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes (HVTG) liegt in der Einführung umfangreicher Regelungen zu Mindestlohn- und Tariftreuevereinbarungen. Weiterhin enthält es erstmals einen Katalog von Nachhaltigkeitskriterien, der sich auf soziale, umweltbezogene und ökologische und innovative Anforderungen erstreckt. Das neue HTVG gilt für einen nochmals erweiterten Auftraggeberkreis ab einem Auftragswert von netto 10.000 Euro Umsatz. Erstmals sind neben Eigenbetrieben auch Zweckverbände, Arbeitsgemeinschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts gesetzlich verpflichtet, dieses Gesetz verbindlich anzuwenden.

Mit dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) hat die hessische Landesregierung dafür gesorgt, dass Firmen, die in Hessen öffentliche Aufträge erhalten wollen, die Tarifbedingungen ihrer Branche einhalten bzw. den bundesgesetzlichen Mindestlohn zahlen müssen. Auch ihre Subunternehmen müssen sich an diese Bedingungen halten. Damit schafft das Land faire Wettbewerbsbedingungen für alle Unternehmen und alle Beschäftigten. Unfaire Bieter für öffentliche Aufträge, die Sozialdumping betreiben, werden damit sanktioniert. Generell darf der Zuschlag „nur auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot erteilt werden. Der niedrigste Preis allein ist nicht entscheidend“ (vgl. § 17 Abs. 1 HVTG).

Das Gesetz ist zwar für die Kommunen nicht verbindlich; aber es ermöglicht ihnen weitere soziale und ökologische Kriterien bei Vergaben zu berücksichtigen. Der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 28.05.2015 hatte zum Ziel, das Landesgesetz HVTG verbindlich für Obertshausen zu machen. Weiter hieß es im Antrag aus 2015, im Ausnahmefall sind die Gründe, warum die Kriterien nicht gefordert werden, aktenkundig zu machen und auch darüber zu berichten.

Falls die Stadt Obertshausen Landesförderungen in Anspruch nehmen möchte, ist das HVTG verbindlich anzuwenden, andernfalls müsste Obertshausen ggf. auf Fördermittel verzichten. Ein Verzicht auf Fördermittel wäre unverantwortlich und stünde der Kostenoptimierung beim Bau des Familienzentrums diametral gegenüber.

Wir bitten um Zustimmung.