Antrag: Verkehrssicherheit auf der Bahnhofstraße

Änderungsantrag zum Haushalt 2020/21 #Grüne05V1_ Bahnhofstraße

Produkt 541-10; Verkehrssicherheit auf der Bahnhofstraße

(Verpflichtungsermächtigung 2020/21)

Beschlussvorschlag:

Im Produkt 541-10 Gemeindestraßen sind 200.000 Euro als Verpflichtungsermächtigung (VE) zu etatisieren.

Begründung:

Die öffentlichen Straßen sollten für alle Verkehrsteilnehmer sicher nutzbar sein. Obertshausen wird immer noch als Autofahrerstadt wahrgenommen. Die Belastung und Gefährdungen der Menschen durch Lärm, Autoabgase und andere Schadstoffe beeinträchtigen die Lebens- und Wohnqualität.

Als besonders heikel stellt sich die Situation auf der Bahnhofstraße zwischen Omega Tunnel und Kreuzung Bahnhofstraße/Hasenwinkel/Leipziger Straße dar. Das Einkaufszentrum, die Waldkirche, die Hermann-Hesse-Schule und die Georg-Kerschensteiner-Schule befinden sich in der Nähe. Es bilden sich zu den Stoßzeiten lange Autoschlangen, Schulkinder drängeln sich auf dem Schulweg, Berufspendler eilen auf dem Weg zur S-Bahn. Daher ist eine Umgestaltung des Straßenraums geboten, um Gefährdungspotenziale zu mindern und die Lebensqualität in Obertshausen zu verbessern.

Zu diesem Straßenabschnitt liegen Prüfanträge vor, Ergebnisse stehen aus, Mittel sind im vorliegenden Haushaltsplanentwurf nicht vorgesehen. In der UVB-Sitzung im Mai 2019 zeigte Prof. Follmann in seiner Präsentation verschiedene Möglichkeiten zur baulichen Veränderung in der Bahnhofstraße auf wie Parkbuchten, Gehwegnasen, Mittelinseln, Absenken der Bordsteinkante, Veränderung der Bürgersteige sowie Aufstellflächen für Radfahrer. Eine Arbeitsgruppe an der TH Darmstadt unter seiner Leitung arbeitet zurzeit weiter an den präsentierten Vorschlägen. Anlässlich des 12. Mobilitätsforums kündigte Prof. Follmann für Anfang 2020 einen Entwurfsplan an, der von der Stadtverwaltung vorzustellen und umzusetzen wäre.

Durch die Einstellung einer Verpflichtungsermächtigung wird die Möglichkeit geschaffen, bereits 2020/2021 Aufträge für Investitionen zu vergeben, die 2021/2022 finanziert werden müssen. Fördermöglichkeiten sind auszuschöpfen.