Antrag auf Unterschutzstellung von Naturdenkmälern

Winterlinde am S-Bahnhof

Beschlussempfehlung:

Der Magistrat wird aufgefordert bei der unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Offenbach ein Unterschutzstellungsverfahren zur „Ausweisung wertvoller Einzelbäume als Naturdenkmäler“ aufgeführten Einzelbäume zu beantragen. Bei Bäumen, die nicht auf dem Grund der Stadt stehen, soll ein entsprechendes Einvernehmen mit den jeweiligen Eigentümern herbeigeführt werden.

Die genauen Standorte sind im Flächennutzungsplan eingezeichnet.

Begründung:

Naturdenkmale sind gemäß § 28 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) durch Rechtsverordnung festgesetzte Einzelschöpfungen der Natur, deren besonderer Schutz entweder aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen, landeskundlichen Gründen oder wegen ihrer Seltenheit, Eigenart, Schönheit erforderlich ist.

Im Landkreis Offenbach gibt es bislang 60 Naturdenkmale:

  • 50 Einzelbäume beziehungsweise Baumreihen,
  • drei Steinbrüche,
  • eine Basaltwand,
  • ein Basaltschlot,
  • zwei eiszeitliche Sanddünen und
  • drei Feuchtbiotope.

Viele der Naturdenkmale sind Bäume, die durch ihre Gestalt der Umgebung einen prägenden und unverwechselbaren Charakter geben.

Der naturgeschichtliche oder landeskundliche Aspekt ist für Naturdenkmale typisch. An Kirchen, Wegekreuzungen, Gemarkungsgrenzen oder Plätzen haben Bäume die Zeit überdauert und zeugen heute als Naturdenkmale von besonderen Orten oder besonderen Anlässen. Sie sind auch Zeugen von historischen Nutzungsformen, wie das frühere Schneiteln von Bäumen oder die Waldweide, die zu besonders ausladenden Bäumen geführt hat.

Außer Bäumen gibt es auch Naturdenkmale, bei denen geologische oder bodenkundliche Formen geschützt sind. Diese geben einen naturgeschichtlichen Hinweis auf die örtliche Landschaftsgeschichte. Basaltsteinbrüche zeugen von früheren Vulkanausbrüchen und Flugsanddünen vom eiszeitlichen Geschehen.

Geschützt sind sowohl die Naturdenkmale selbst, als auch ihre unmittelbare Umgebung, um alle möglichen Beeinträchtigungen abzuhalten. Um Naturdenkmale zu erkennen sind sie zusätzlich durch amtliche Schilder gekennzeichnet.

Die Beseitigung eines Naturdenkmales ist verboten. Außerdem sind alle Handlungen verboten, die zur Zerstörung, Beschädigung oder nachhaltigen Störung des Naturdenkmales oder seiner geschützten Umgebung führen können.

Die Kreisverwaltung ist im Zusammenhang mit Naturdenkmalen für folgende Verfahren zuständig:

  • Unterschutzstellungs- und Löschungsverfahren,
  • Überwachung der Verkehrssicherheit,
  • Begutachtung des Zustandes,
  • Vergabe von Gutachten und Pflegearbeiten und
  • Befreiungen von den Schutzvorschriften.

Als mögliche Naturdenkmäler in Obertshausen könnten diese Bäume in Betracht kommen: Winterlinde am Bahnhof, Eiche an der Pestalozzistraße, Eiche am Sonnenweg. Auch an der Pater-Delp-Straße könnte ein entsprechender Baum stehen.

Hier finden Sie weitere Informationen zu den Naturdenkmalen in

Dietzenbach (2) Neu-Isenburg (2) Rodgau (4)
Dreieich (21) Hainburg (2) Rödermark (2)
Egelsbach (2) Heusenstamm (4) Seligenstadt (5)
Langen (12) Mainhausen (2) Mühlheim (2)

Nachtrag (ger, 16.7.19) – Die Stadtverordnetenversammlung hatte den Antrag der GRÜNEN auf Unterschutzstellung mehrheitlich beschlossen. Wir Grüne freuen uns, dass die Untere Naturschutzbehörde die Eiche nun zum Naturdenkmal erklärt. Siehe hier: https://www.op-online.de/region/obertshausen/obertshausen-untere-naturschutzbehoerde-will-eiche-denkmal-erklaeren-12821201.html?fbclid=IwAR1bsyw8LbemcTtSwkFvs–r2ZIsOcom7YhTfwuXzHXjeVZpjqNZotgkLKM